Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.
Beschreibung
Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Illschwang
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Am Dorfplatz 5
92278 Illschwang
Kontakt
E-Mail: vg@illschwang.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/95774074798Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9666 9131-0
Fax: +49 9666 9131-25
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024