Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.
Beschreibung
Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Feldkirchen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 29
94351 Feldkirchen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@feldkirchen-gemeinde.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=49886323553Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/49886323553Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9420 8402-0
Fax: +49 3222 2340-483
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Gültigkeitsgebiet
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Fachliche Freigabe
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