Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.

    Beschreibung

    Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Tittling

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 10

    94104 Tittling

    Postfachadresse

    Postfach 1004

    94100 Tittling

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-tittling.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/30551725826Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8504 401-0

    Fax: +49 8504 401-20

    Internet

    Sprachversion

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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