Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.
Beschreibung
Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Freyung - Bürgerbüro/Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
94078 Freyung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/300178354946Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8551 588-0
Fax: +49 8551 588-280
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024