Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.
Beschreibung
Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Große Kreisstadt Neuburg a.d.Donau
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1740
86622 Neuburg a.d.Donau
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: stadt@neuburg-donau.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=93220053467Sicheres Kontaktformular
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