Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.

    Beschreibung

    Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ehekirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bräugarten 1

    86676 Ehekirchen

    Postanschrift

    Bräugarten 1

    86676 Ehekirchen

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@ehekirchen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/41886379541Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8435 9408-0

    Fax: +49 8435 9408-15

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English