Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.
Beschreibung
Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen - Nicht wahrgenommene Aufgaben
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hofmark 28
84564 Oberbergkirchen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich in der Anlaufstelle Zangberg, Hofmark 8, am Montag von 15 bis 18 Uhr, in der Anlaufstelle Lohkirchen, Hauptstraße 6a, am Dienstag von 16 bis 18 Uhr und am Mittwoch in der Anlaufstelle Schönberg, Hauptstraße 4, von 16 bis 18 Uhr.
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/433733208961Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8637 9884-0
Fax: +49 8637 9884-10
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024