Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.
Beschreibung
Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Karwendel Energie & Wasser GmbH
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Innsbruckerstraße 31
82481 Mittenwald
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Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
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