Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.
Beschreibung
Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Kösching
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
85092 Kösching
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@markt-koesching.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/58997137617Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Gültigkeitsgebiet
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Fachliche Freigabe
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