Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.

    Beschreibung

    Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Rosenheim - Dezernat V - Stadtwerke Rosenheim, GmbH & Co KG

    Adresse

    Hausanschrift

    Bayerstr. 5

    83022 Rosenheim

    Postfachadresse

    Postfach 1209

    83013 Rosenheim

    Kontakt

    E-Mail: kundenzentrum-stadtwerke@swro.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/605515150871Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8031 365-2626

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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