Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

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    Stadt Sonthofen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    87527 Sonthofen

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    87527 Sonthofen

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    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


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    De-Mail: stadt.sonthofen@by.de-mail.de

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    Bayern

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    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

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