Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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Gemeinde Durach - Sachgebiet 22 Gemeindekasse
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Postfach 27
87467 Durach
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Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8003105810490Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024