Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

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    Verwaltungsgemeinschaft Westendorf

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    Hausanschrift

    Kaltentaler Str. 1

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    Kaltentaler Str. 1

    87679 Westendorf

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/50662812831Weiterführende Informationen im BayernPortal

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