Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Wasserburg (Bodensee)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenplatz 1

    88142 Wasserburg (Bodensee)

    Postanschrift

    Lindenplatz 1

    88142 Wasserburg (Bodensee)

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@wasserburg-bodensee.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/52329817758Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8382 9853-0

    Fax: +49 8382 9853-13

    Internet

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    Englisch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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