Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Lindenberg i.Allgäu
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1165
88151 Lindenberg i.Allgäu
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: rathaus@lindenberg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=78553489445Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/78553489445Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8381 803-0
Fax: +49 8381 803-88
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024