Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Kutzenhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstr. 10

    86500 Kutzenhausen

    Postanschrift

    Schulstr. 10

    86500 Kutzenhausen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    E-Mail: poststelle@kutzenhausen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=61663785621Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/61663785621Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8238 9601-0

    Fax: +49 8238 9601-99

    Internet

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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