Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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Verwaltungsgemeinschaft Kühbach
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Marktplatz 3
86556 Kühbach
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Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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