Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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97285 Röttingen
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Di 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 13:00 Uhr
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