Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Güntersleben

    Adresse

    Hausanschrift

    Würzburger Str. 17

    97261 Güntersleben

    Postanschrift

    Würzburger Str. 17

    97261 Güntersleben

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: Rathaus@guentersleben.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/32330657577Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9365 8070-0

    Fax: +49 9365 8070-80

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

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