Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Gaukönigshofen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 16

    97253 Gaukönigshofen

    Postanschrift

    Hauptstr. 16

    97253 Gaukönigshofen

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@gaukoenigshofen.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/72664058562Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9337 9719-0

    Fax: +49 9337 9719-99

    Internet

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    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

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