Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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Gemeinde Wasserlosen
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Hausanschrift
Postanschrift
Kirchstraße 1
97535 Wasserlosen
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeinde@wasserlosen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/69107594758Weiterführende Informationen im BayernPortal
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