Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 2

    63839 Kleinwallstadt

    Postfachadresse

    Postfach 40

    63835 Kleinwallstadt

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    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: vgem@kleinwallstadt.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/30662952801Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6022 2206-0

    Fax: +49 6022 2206-50

    Internet

    Sprachversion

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

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