Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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Gemeinde Großwallstadt
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Hauptstr. 23
63868 Großwallstadt
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Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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