Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
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Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
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Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 120
97344 Iphofen
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Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Das Einwohnermeldeamt ist zusätzlich für Sie geöffnet: Donnerstag: bis 18:00 Uhr Jeden letzten Samstag im Monat, nach telefonischer Terminvereinbarung, von 10:00 - 12:00 Uhr.
und nach Vereinbarung
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E-Mail: poststelle@vgem.iphofen.de
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