Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

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    Hausanschrift

    Marktplatz 1

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    Marktplatz 1

    97650 Fladungen

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/627955004970Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9778 9191-0

    Fax: +49 9778 9191-33

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

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