Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Oberthulba - Geschäftsleitung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchgasse 16
97723 Oberthulba
Kontakt
E-Mail: nicole.wehner@oberthulba.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/427626223872Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9736 8122-24
Fax: +49 9736 8122-55
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024