Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Haibach
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1165
63802 Haibach
Kontakt
E-Mail: gemeinde@haibach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/00775089580Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6021 648-0
Fax: +49 6021 648-99
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024