Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

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    Gemeinde Glattbach - Beitragswesen

    Adresse

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    Schulstr. 17

    63864 Glattbach

    Postanschrift

    Schulstr. 17

    63864 Glattbach

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    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

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    und nach Vereinbarung

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1346203786519Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Gemeinde Glattbach - Elektrizitätswerk und Wasserversorgung

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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