Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadtwerke Rothenburg GmbH

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinweg 25

    91541 Rothenburg o.d.T.

    Postanschrift

    Steinweg 25

    91541 Rothenburg o.d.T.

    Öffnungszeiten


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@stadtwerke-rothenburg.de

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    Telefon Festnetz: +49 9861 9477-0

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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