Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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91346 Wiesenttal
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Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
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