Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Markt Gößweinstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstr. 8

    91327 Gößweinstein

    Postanschrift

    Burgstr. 8

    91327 Gößweinstein

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@goessweinstein.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/10886246570Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9242 980-0

    Fax: +49 9242 980-40

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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