Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Markt Nittendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Marktplatz 3

    93152 Nittendorf

    Postanschrift

    Am Marktplatz 3

    93152 Nittendorf

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: Markt.Nittendorf@nittendorf.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/52774725658Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9404 642-0

    Fax: +49 9404 642-222

    Internet

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    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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