Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Bernhardswald
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
93170 Bernhardswald
Kontakt
E-Mail: gemeinde.bernhardswald@realrgb.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/56108735512Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9407 9406-0
Fax: +49 9407 9406-28
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024