Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bernhardswald

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    93170 Bernhardswald

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    93170 Bernhardswald

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde.bernhardswald@realrgb.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/56108735512Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9407 9406-0

    Fax: +49 9407 9406-28

    Internet

    Sprachversion

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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