Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Weiding

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    93495 Weiding

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    93495 Weiding

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@weiding.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33218373830Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9977 9411-0

    Fax: +49 9977 9411-33

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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