Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Hohenburg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 19
92277 Hohenburg
Öffnungszeiten
Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: markt@hohenburg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=92663918592Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/92663918592Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9626 9211-0
Fax: +49 9626 9211-44
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024