Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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Gemeinde Marklkofen
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Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 40
84161 Marklkofen
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Mo 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: gemeinde@marklkofen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/53552614634Weiterführende Informationen im BayernPortal
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