Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Gerzen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
84175 Gerzen
Öffnungszeiten
Mo 07:15 Uhr - 12:30 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:15 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 07:15 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:15 Uhr - 12:30 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 07:15 Uhr - 12:30 Uhr
Außerhalb der Geschäftszeiten nur mit Terminvereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@gerzen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=07885217792Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/07885217792Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8744 9604-0
Fax: +49 8744 9604-620
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024