Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Altdorf
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Dekan-Wagner-Str. 13
84032 Altdorf
Kontakt
E-Mail: info@markt-altdorf.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=60219934493Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/60219934493Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 871 303-0
Fax: +49 871 303-600
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023