Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Siegenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienplatz 13

    93354 Siegenburg

    Postanschrift

    Marienplatz 13

    93354 Siegenburg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle-vgem-siegenburg@siegenburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/11107300822Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9444 9784-0

    Fax: +49 9444 9784-24

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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