Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

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    Verwaltungsgemeinschaft Seeshaupt

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    Hausanschrift

    Weilheimer Str. 1-3

    82402 Seeshaupt

    Postanschrift

    Weilheimer Str. 1-3

    82402 Seeshaupt

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    E-Mail: info@vg-seeshaupt.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/94329523821Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8801 9071-0

    Fax: +49 8801 2427

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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