Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Wessobrunn

    Adresse

    Hausanschrift

    Zöpfstraße 1

    82405 Wessobrunn

    Postanschrift

    Zöpfstraße 1

    82405 Wessobrunn

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten beim Bürgermeister möglich.

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@wessobrunn.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/23440897765Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8809 313-00

    Fax: +49 8809 313-02

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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