Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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83080 Oberaudorf
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Di 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr
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Do 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
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E-Mail: gemeindewerke.oberaudorf@ovb.net
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Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024