Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeindewerke

    Adresse

    Hausanschrift

    Kranzhornstr. 2

    83080 Oberaudorf

    Postanschrift

    Kranzhornstr. 2

    83080 Oberaudorf

    Öffnungszeiten

    Mo 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gemeindewerke.oberaudorf@ovb.net

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/992624018919Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8033 3056-0

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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