Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Unterhaching

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 7

    82008 Unterhaching

    Postfachadresse

    Postfach 1240

    82002 Unterhaching

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@unterhaching.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/77885427746Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 66551-0

    Fax: +49 89 66551-166

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    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

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