Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenheimer Str. 26

    85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn

    Postanschrift

    Rosenheimer Str. 26

    85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr


    Sowie nach Terminvereinbarung:

    Mo 07:00 – 12:00 Uhr
    Di  08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
    Mi  07:00 – 12:00 Uhr
    Do 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
    Fr  08:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@hksbr.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/59775026593Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8102 88-0

    Fax: +49 8102 88-42

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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    Sprachbezeichnung nativ: English