Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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Ansprechpartner
Gemeinde Kirchdorf a.d.Amper - Geschäftsleitung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
85414 Kirchdorf a. d. Amper
Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: florian.haider@kirchdorf-amper.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/568070151883Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 8166 6769-33
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024