Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Kirchdorf a.d.Amper - Geschäftsleitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    85414 Kirchdorf a. d. Amper

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    85414 Kirchdorf a. d. Amper

    Öffnungszeiten


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: florian.haider@kirchdorf-amper.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/568070151883Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8166 6769-60

    Fax: +49 8166 6769-33

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English