Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Hohenkammer

    Adresse

    Hausanschrift

    Petershauser Str. 1

    85411 Hohenkammer

    Postanschrift

    Petershauser Str. 1

    85411 Hohenkammer

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    E-Mail: vorzimmer@hohenkammer.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=42997249593Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/42997249593Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8137 9385-0

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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