Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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Verwaltungsgemeinschaft Pförring
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Marktplatz 1
85104 Pförring
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Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Gültigkeitsgebiet
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024