Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Stammham

    Adresse

    Hausanschrift

    Nürnberger Str. 9

    85134 Stammham

    Postanschrift

    Nürnberger Str. 9

    85134 Stammham

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stammham.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/64552187726Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8405 9289-0

    Fax: +49 8405 9289-250

    Internet

    Sprachversion

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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