Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Stammham
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Nürnberger Str. 9
85134 Stammham
Kontakt
E-Mail: poststelle@stammham.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/64552187726Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8405 9289-0
Fax: +49 8405 9289-250
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024