Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Markt Kinding

    Adresse

    Hausanschrift

    Kipfenberger Str. 4

    85125 Kinding

    Postanschrift

    Kipfenberger Str. 4

    85125 Kinding

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Außerhalb der genannten Öffnungszeiten kann für Montag bis Freitag ab 7:30 Uhr und zusätzlich donnerstags bis 18:00 Uhr nur nach telefonischer Rücksprache ein Termin vereinbart werden.

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@kinding.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=86552733608Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/86552733608Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8467 8401-0

    Fax: +49 8467 8401-20

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English