Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Großmehring - Kasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienplatz 10

    85098 Großmehring

    Postfachadresse

    Postfach 9

    85096 Großmehring

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0071537642518Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 8407 9294-10

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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